Die Beleuchtung der Unter-Ems.
Im Rahmen dieser Gesamtbemühungen war auch eine Beleuchtung der Unter-Ems vorgesehen, um so auch bei Nacht einen sicheren Weg von See nach Emden und umgekehrt zu finden.
So wurde am 1. März 1883 „auf der Conferenz zu Emden“ durch die Königlich Preußischen und Königlich Niederländischen Kommissare ein geplantes Leitfeuer-System für die Unter-Ems festgesetzt, „ welches wahrscheinlich demnächst den Kammern in Preußen und im Königreich der Niederlande zur Genehmigung vorgelegt werden“.
Hierzu gibt es die Broschüre: „Karte der Unter-Ems von hoher See bis Papenburg mit Darstellung und Beschreibung des neuen Beleuchtungsplans für die Unter-Ems“, in der der holländische Text der Vereinbarung wörtlich übersetzt abgedruckt ist.
Allerdings geschah in den darauffolgenden drei Jahren nicht sehr viel. Erst im Februar 1886 wurde vom “Regierungs- und Baurath” Tolle von der Bezirksregierung Aurich ein Entwurf “des Plans zur Beleuchtung der Unterems” vorgelegt.
Zitat: Dem Entwurf sind die vom S.M. (Seiner Majestät) Vermessungsfahrzeug Drache im Sommer 1885 ausgeführten Aufnahmen (gemeint sind die Peilungen der Wassertiefen), sowie, soweit thunlich, das vom Capitain zur See Buyskes im März 1883 bearbeitete Project No 17 zu Grunde gelegt. Die Stärke der Leucht-Apparate, die Art der Lampen und die Höhe der Thürme entsprechen den Vorschlägen des Civil-Ingenieurs Veitmeyer. Zitat Ende
Am 16, 17 und 18 März 1886 wurde die “Versammlung zur Beratung der Emsbeleuchtung” “im kleinen Rathhaussaale zu Emden unter Vorsitz des Geheimen Regierungsrathes Schweckendieck” abgehalten. Der Regierungsbaumeister Walter Körte, der die späteren Baumaßnahmen leitete, konnte an diesen Beratungen nicht teilnehmen, da er sich krank meldete. Als Sachverständiger für das Leuchtfeuerwesen nahm neben den Vertretern aus Holland und Preußen der Civilingenieur Veitmeyer an der Sitzung teil. In dieser Versammlung wurden die Details der Emsbeleuchtung erörtert und beschlossen. Als wichtigste Entscheidung sind zu nennen: 1) Von See her kommend (und gehend) sollen zwei Sektoren, das West-Gat und das Hubertusgat, mit dem neu zu errichtendem Leitfeuer auf Borkum beleuchtet werden. Das Riffgat scheidet als Zufahrt aus. 2) Der Leuchtturm auf Rottum wird dadurch entbehrlich. 3) Die fünf Leuchtbojen (waren in dem Entwurf von Febr. 1886 vorgesehen) werden gestrichen, dafür werden zwei Leuchtbaken am Binnen- und Aussenrandzel errichtet, die mit Fettgas gespeist, ein Dauerfeuer zeigen. 4) Der Borkumer und Campener Leuchtturm werden mit elektrischem Licht ausgestattet. 5) Ein Quermarkenfeuer wird auf dem großen Leuchtturm Borkum eingerichtet. 6) Der Pilsumer Leuchtturm wird eine Seemeile weiter nördlich als wie im Entwurf geplant gebaut, um eine sichere Fahrt um das Randzel zu gewährleisten. 7) Die Art und Anzahl der Blitze in den Warnsektoren. Außerdem wurden die Warnsektoren teilweise als Quermarkenfeuer ausgelegt. 8) Die holländischen Vertreter erklären, das der Holländische Staat sich zu 50% an den Kosten für das Projekt der Beleuchtung der Unterems beteiligt.
Als erste Baumaßnahme wurde der Borkumer elektrische Leuchtturm und die beiden Leuchtbaken gewählt, da diese schon zur Planungszeit unbedingt benötigt wurden und so schnell wie möglich in Dienst gehen sollten.
Eine weitere Versammlung wurde am 5. Mai 1886 im “Hillmanns Hotel” in Bremen abgehalten. Auch an dieser Sitzung nahm der Regierungsbaumeister Walter Körte nicht teil. Wiederum war der Civil-Ingenieur Veitmeyer als Leuchtfeuersach- verständiger anwesend. Auf dieser Sitzung wurden nur noch Kleinigkeiten abschließend beschlossen, so dass der beratene Entwurf im Jahr 1887 einer Vorlage im Preußischem Parlament diente und dort auch die Zustimmung bekam.
Damit war der Weg frei für den Beginn der Baumaßnahmen zur Beleuchtung der Unterems, zu der auch die Errichtung des Pilsumer Leuchtturms gehörte.
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